Ausschreibung:
4 Ateliers und eine Atelierwohnung für Bildende Kunst zu vergeben
Die Bewerbungsfrist für diese Räume ist abgelaufen!
© The Studio Office in the kulturwerk of the bbk berlin
Geförderte Ateliers werden ausschließlich an professionelle bildende Künstler*innen vergeben.
Voraussetzung für die Bewerbung ist die Professionalität im Bereich der Bildenden Kunst, die berufliche und soziale Dringlichkeit und ein jährliches Nettojahreshaushaltseinkommen das die Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Seit Dezember 2020 ist das Bewerbungsverfahren des Atelierbüros komplett digital, d.h. Sie bewerben sich über das Online-Tool auf der Website des Atelierbüros.
Der Bewerbungsschluss ist der 23.11.2021
Ein Vergabebeirat wählt unter den Bewerber*innen aus. Die Vergabe der Ateliers erfolgt für die Dauer von zwei Jahren. Vor Ablauf des Vertrages erfolgt erneut eine Einkommensüberprüfung. Sind die Fördervoraussetzungen nach wie vor erfüllt, verlängert sich die Nutzungszeit i. d. R. um weitere zwei Jahre. Alle vier Jahre erfolgt eine weitere Prüfung hinsichtlich des Fortbestandes der beruflichen und sozialen Dringlichkeit Ihres Atelierbedarfes.
Die Künstler*innen sind verpflichtet, bei Atelierwechsel und/ oder längerem Auslandsaufenthalt ihre Räume zur Nachvermietung freizumelden. Eine Untervermietung ist nur mit Genehmigung der BIM bzw. GSE und des Atelierbüros für max. sechs Monate möglich. Die ausgeschriebenen Flächen beinhalten i. d. R. die Atelierfläche + anteilige Nebenflächen (z.B. Flur, WC, Gemeinschaftsraum etc.). Nebenflächen sind keine Lagerflächen! Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernommen. Änderungen sind möglich.
Wir empfehlen, die Antragstellung unbedingt rechtzeitig zu beginnen und alle erforderlichen Unterlagen vorher vorzubereiten.
Wir raten dringend, Ihre Unterlagen schon einige Tage vor Bewerbungsschluss einzureichen, da es zum Ende der Deadline zu Serverüberlastungen kommen kann, die eine fristgerechte Einreichung verhindern können.
Falls eine Serverüberlastung dazu führt, dass Bewerbungen nicht beim Atelierbüro eingehen, können keine Nachreichungen angenommen werden.
Das Atelierbüro weist darauf hin, dass eine Kontaktaufnahme mit Beiratsmitgliedern bezüglich der Atelierbewerbungen zum Ausschluss vom Verfahren führen kann.