Kultur Räume Berlin, vertreten durch die Kulturraum Berlin GmbH, vergibt im Rahmen des Arbeitsraumprogramms (ARP) und in Kooperation mit der Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH (GSE) subventionierte Proberäume für Musiker*innen, Musikgruppen und Komponist*innen. Bewerben können sich alle Stilrichtungen, wie zum Beispiel Pop, Rock, E-Musik, Neue Musik, Jazz usw. Bisher wurde die Vergabe durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa betreut.
Im Rahmen eines langfristigen Vergabezeitraumes von 24 Monaten werden 15 Musikproberäume vergeben. Die Räume werden für zwei Jahre vermietet mit Option auf Verlängerung um weitere zwei Jahre.
Ausschreibung:
15 geförderte Musikproberäume zu vergeben
Die Bewerbungsfrist für diese Räume ist bereits abgelaufen!
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- Bewerbende müssen ihren ersten Wohnsitz in Berlin nachweisen. Bei Musikgruppen muss die Mehrheit der Mitglieder ihren ersten Wohnsitz in Berlin haben. (Im Zweifelsfall ist der Wohnsitz aller Bewerber*innen durch eine Kopie des Personalausweises oder durch eine Meldebestätigung nachzuweisen.)
- Eine Gruppe muss bereits seit mindestens einem Jahr existieren und erste öffentliche Auftritte nachweisen können.
- Das Repertoire der Bewerber*innen muss überwiegend aus eigenen Kompositionen und/oder neu arrangiertem Material bestehen.
- Von den Bewerber*innen dürfen bisher noch keine Tonträger veröffentlicht worden sein, die Goldstatus (100.000 verkaufte Alben, 150.000 verkaufte Singles) erreicht haben.
- Student*innen bzw. noch in Ausbildung befindliche Akteure werden nicht berücksichtigt.
15 Musikproberäume werden auf dem Gewerbegelände der Auguste-Victoria-Allee 99-100 angeboten.
Beschreibung
Die Proberäume befinden auf dem Gelände der Auguste-Victoria-Allee 99-100, einem Gewerbeensemble aus Lager und Einzelhandel. Das Gebäude ist freistehend und dreigeschossig. Für das Arbeitsraumprogramm wurden im Untergeschoss Flächen als Musikproberäume angemietet, im Obergeschoss befinden sich Ateliers. Das Gebäude ist uneingeschränkt zugänglich.
Ausstattung
Die Räume verfügen über Tageslicht, die Schallschutzfenster lassen sich zur natürlichen Belüftung des Raums bei Nichtbetrieb öffnen. Die lichte Raumhöhe (bis zur abgehängten Gipskarton-Decke) des Proberaums beträgt 2,80 m, die Türbreite 0,93 m. Alle Wände sind weiß-gestrichen oder verputzt, der Boden wurde mit einer hellgrauen, matten Farbbeschichtung versehen. Decke, Wände, Fußboden und sämtliche Installationen sind schallisoliert ausgeführt, gleichzeitig bietet der Raum keine Tonstudioqualität; die Türen bieten normale Schallschutzqualität.
Die Stromversorgung wird über zwei Steckdosen (Sockel- und Brüstungskanal), einer Doppelsteckdose je Seitenwand sowie mindestens einem Deckenauslass erreicht. Die Deckenbeleuchtung muss durch die*den Mieter*in gestellt werden.
Zum Proberaum gehören, jeweils anteilig, eine gemeinschaftlich genutzte Teeküche, WCs (darunter eines barrierearm ausgeführt), knapp 35 qm Lagerfläche sowie eine Dusche (nicht barrierearm) auf dem Zwischengeschoss.
Lage
Das Gebäude befindet sich im Süden Reinickendorfs, Ortsteil Tegel. Es ist gut an ÖPNV angebunden, die U6-Linie ist in zehn Minuten zu Fuß, bzw. sechs Minuten mit den Buslinien 122 und M21 zu erreichen.
Auf dem Gelände befindet sich eine Supermarkt-Filiale, die belebte Müllerstraße ist wenige Gehminuten entfernt.
Sonstiges
Barrierearmut: Lastenaufzug und 1 barrierearmes WC WLAN: Ja
Die Miete der Räumlichkeiten wird im Rahmen des Arbeitsraumprogramms subventioniert. Der Anteil der Nutzer*innen beträgt 5,00 €/m² brutto warm, zuzüglich der anfallenden Stromkosten. Der Mietbeginn ist voraussichtlich der 01.05.2021 (Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis 30. April 2023). Die Einmietung erfolgt nach Maßgabe des Vermieters zwischen dem 01.05 und 09.05.2021 ohne Abschläge auf die Fördermiete.
Das Objekt wird von der GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH treuhänderisch für das Land Berlin bewirtschaftet. Von den durch den Vergabebeirat ausgewählten Nutzer*innen ist für die Nutzung des Proberaums ein Mietvertrag mit der GSE abzuschließen. Eine weitere Untervermietung ist nicht zulässig.
Es können sich sowohl einzelne Personen oder Gruppen, als auch Zusammenschlüsse von bis zu drei Nutzerinnen/Gruppen (Mietparteien) bewerben. Jede/r Nutzer*in/gruppe muss einen separaten Antrag einreichen. Bei einer gemeinsamen Bewerbung wird dennoch pro Nutzer*in/Gruppe ein eigener Mietvertrag für den Raum abgeschlossen. Bitte geben Sie die Namen der Person/Gruppe mit der Sie sich gemeinsam auf die ausgeschriebene Räumlichkeit bewerben. (s. Selbstauskunft, Nutzer*innen/Gruppen).
Achtung: Jede Mietpartei muss eine eigene Bewerbung einreichen.
Sollte ein Zusammenschluss noch nicht bestehen können sie Ihren gewünschten Mietanteil in 100 %, 50 % oder 33 % (s. Selbstauskunft Musik). Über die gemeinsame Nutzung der Räumlichkeiten entscheidet in diesem Fall der Vergabebeirat. Die Vergabe erfolgt für zwei Jahre. Vor Ablauf der zwei Jahre kann ein Antrag auf einmalige Verlängerung um weitere zwei Jahre erfolgen. Eine Verlängerung über vier Jahre hinaus ist nur nach erneuter Bewerbung möglich. Die Förderkriterien müssen erneut nachgewiesen werden, das heißt, die Nutzer*innen müssen sich im Rahmen der neuen Ausschreibung zusammen mit den Erstbewerben erneut dem Votum des Vergabebeirats stellen.
Die Auswahl erfolgt durch einen spartenspezifisch, unabhängigen Vergabebeirat für die Vergabe von Musikproberäumen im Rahmen des Arbeitsraumprogramms (ARP).
Dabei stehen folgende Vergabekriterien im Fokus:
• künstlerische Professionalität
• künstlerische Originalität (Repertoire) • Wohnsitz in Berlin (bei Gruppen, sollte die Mehrzahl ihren Wohnsitz in Berlin haben) • Dringlichkeit eines eigenen Proberaumes aufgrund von Arbeitserfahrung und -perspektive
Aufgrund der aktuellen Corona-bedingten Einschränkungen ist eine Besichtigung vor Ort zurzeit leider nicht möglich. In einem digitalen Beratungsangebot per Zoom-Meeting zeigen wir weitere Fotoaufnahmen und Videos der Räumlichkeiten und stehen auch für Fragen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist für diese Räume abgelaufen ist!
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung – sowie alle erforderlichen Anlagen – über unser Vermietungstool elektronisch ein. Unterlagen in Papierform werden nicht entgegengenommen.
Das Online-Antragsformular (Selbstauskunft Musik) bekommen sie nach der Teilnahme an dem Besichtigungs-/Beratungstermin von uns zugesendet.
Bitte benennen Sie Ihre Anlagen nach dem vorgegebenen Muster. Bitte geben Sie im Antragsformular unbedingt den Link zu Ihrer Internetseite an. Informationen, Fotos, Videos und Hörproben kann die Jury auf Ihrer Internetseite einsehen – ggf. passwortgeschützt.
Ihr Antrag muss folgendes enthalten:
1. Vollständig ausgefülltes Online-Antragsformular (Selbstauskunft Musik)
2. Scan Personalausweis oder Meldebescheinigung des*der Antragssteller*in, bzw. aller Gruppenmitglieder (Benennung: Name Antragsteller*in/Gruppe_PER_2021)
3. CV inkl. des künstlerischen Werdegangs (auch bei Gruppen) (PDF-Datei, max. 3 MB, 2 DIN A4 Seiten pro Person, Benennung: Name Antragsteller*in/Gruppe_CV_2021)
4. Künstlerische Originalität (Repertoire aus überwiegend aus eigenen Kompositionen oder/und aus neu arrangiertem Material) (Links bis zu 3 Hörproben im Online-Formular)
5. Dokumentation (zusätzliche Informationen, Zusammenarbeit mit international bedeutenden Musiker*innen, ausgewählte Presseartikel, Kritiken etc.) (PDF-Datei, max. 5 MB) Benennung: Name Antragsteller*in/Gruppe_Dokumentation_2021)
Bitte beachten Sie: Jede Mietpartei (Einzelkünstler*in/Gruppe/Ensembles) muss dennoch einen separaten Antrag stellen.
Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.
Die Abgabefrist für den Antrag endet am Sonntag, dem, 11.04.2021 um 23:59 Uhr. Wir berücksichtigen ausschließlich Bewerbungen, die über das Online-Portal https://kultur-raeume-berlin.everreal.co eingereicht werden.
Wir empfehlen, die Antragstellung unbedingt rechtzeitig zu beginnen und alle erforderlichen Unterlagen vorher vorzubereiten.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag mit vollständigen Anlagen bis 23:59 Uhr eingereicht werden muss. Eingänge nach 23:59 Uhr werden nicht mehr berücksichtigt.
Mitglieder des Vergabebeirats, des Beirats für die Musikförderung im Bereich Jazz und Mitarbeiter*innen und Partner*innen der Kultur Räume Berlin sowie deren Angehörige sind von der Bewerbung ausgeschlossen. In Fällen von Befangenheit haben sich die Mitglieder des Beirats des Votums zu enthalten.
Bitte beachten Sie
Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden.
• Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- bzw. Förderungs-zwecken.
• Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten alle Bewerber*innen eine Mitteilung per E-Mail über das Ergebnis Ihrer Antragstellung.
• Doppelförderungen (Förderung desselben Zwecks hier: Raumförderung im Rahmen einer Basis- oder Konzeptförderung) sind auszuschließen.
• Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Besonderer Hinweis
Sofern es sich bei der Zuwendung um eine Beihilfe handelt, wird die Förderung auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO), ABl. L Nr. 187/1 vom 26.06.2014 vergeben.
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, werden keine Einzelbeihilfen gewährt.
Kontakt
Jole Wilcke
+49 (0)30 3030 444 64