Kultur Räume Berlin, vertreten durch die Kulturraum Berlin GmbH, vergibt im Rahmen des Arbeitsraumprogramms (ARP) insg. 7 geförderte Musikräume in Doppelbelegung. Das Arbeitsraumprogramm ist ein Förderinstrument zur Bereitstellung und Sicherung von Räumen für Kunst- und Kulturschaffende des Landes Berlin.
Ausschreibung:
7 geförderte Musikproberäume in Doppelbelegung für max. 4 Jahre zu vergeben
Die Bewerbungsfrist für diese Räume ist abgelaufen!
Auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof, Platz der Luftbrücke 4 – 6 (Bauteil Q) werden insg. 7 Proberäume in Doppelbelegung bzw. 13 Musikproberaumplätze angeboten. Die Proberäume werden ausschließlich in Doppelnutzung vermietet, d. h. jeweils zwei Mietparteien teilen sich einen Proberaum. In den Räumen 1, 2, 3, 4, 9 und 10 können entsprechend jeweils 2 Proberaumplätze vergeben werden. In Raum 6 wird ein Proberaumplatz frei, da dieser Raum bereits durch eine Mietpartei belegt ist.
Alle Proberäume haben einen rechteckigen Grundriss und sind in etwa gleich groß (27 bis 29 m²).
- Barrierearmut: Da die Räume alle ebenerdig liegen und jeweils einen eigenen separaten Eingang haben, sind die Räume für Rollstuhlfahrer*innen zugänglich. Der Toilettencontainer ist jedoch nicht barrierearm zugänglich.
- Zugänglichkeit: Die Räume können an sieben Tagen / 24 Stunden genutzt werden. Die Proberäume sind über die Einfahrt Columbiadamm 8 – 10 zu erreichen. Für Transportzwecke kann mit einem Kraftfahrzeug bis vor die jeweilige Eingangstür gefahren werden. Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge sowie ausgewiesene Behindertenparkplätze sind auf dem Gelände vorhanden.
- WCs / Sanitärräume: Ein Toilettencontainer steht auf dem Gelände bereit.
- WLAN: Derzeit ist kein WLAN-Anschluss in den Räumen verfügbar
Folgende Räumlichkeiten werden auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof, Platz der Luftbrücke 4 – 6, Bauteil Q, angeboten:
Proberaum Nr. |
Größe | Monatliche Miete pro m² |
Warmmiete pro Monat |
Freie Plätze | Warmmiete pro Platz und Monat |
1 | 28,23 m² | 5 € | 141,15 € | 2 | 70,58 € |
2 | 28,88 m² | 5 € | 144,40 | 2 | 72,20 € |
3 | 28,88 m² | 5 € | 144,40 € | 2 | 72,20 € |
4 | 27,49 m² | 5 € | 137,45 € | 2 | 68,73 € |
6 | 28,88 m² | 5 € | 144,40 € | 1 (eine Mietpartei vorhanden) |
72,20 € |
9 | 28,28 m² | 5 € | 141,40 € | 2 | 70,70 € |
10 | 29,03 m² | 5 € | 145,15 € | 2 | 72,58 € |
*zuzüglich einer monatlichen Stromkostenpauschale
Die monatliche Stromkostenpauschale beträgt jeweils 12,50 € pro Musikproberaumplatz bzw. 25 € für den gesamten Raum.
Die Miete wird im Rahmen des Arbeitsraumprogramms subventioniert, d. h. durch Zuschüsse des Landes Berlin Die Miete wird im Rahmen des Arbeitsraumprogramms subventioniert, d. h. sie wird durch Zuschüsse des Landes Berlin ausgeglichen, sodass der zu zahlende monatliche Mietanteil 5,00 €/m² warm beträgt (zzgl. der monatlichen Stromkostenpauschale in Höhe von 15 €).
Wichtige Hinweise:
- Die Räume werden in Doppelbelegung (pro Raum zwei Mietparteien) vergeben. Die Nutzungszeiten sind dabei in eigenständiger Abstimmung durch die jeweiligen Künstler*innen untereinander festzulegen.
- Personen, die nicht am Bewerbungsverfahren teilgenommen haben, können im Nachhinein nicht in den Mietvertrag mit aufgenommen werden.
- Die Untervermietung des Arbeitsraums oder Teilen davon ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Kulturraum Berlin GmbH zulässig.
- Gutes nachbarschaftliches Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme wird vorausgesetzt. Rücksichtsloses Verhalten und die Nichteinhaltung der Hausordnung können zur fristlosen Kündigung führen.
Zum Mietvertrag
Im Rahmen der Durchführung des Arbeitsraumprogramms wurde der Standort von der GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH bei der Tempelhof Projekt GmbH, die das Flughafenareal im Auftrage des Landes Berlin verwaltet, angemietet.
Sie als Mieter*in schließen einen Untermietvertrag mit der Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH (GSE). Die Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH (GSE) wird Ihren Vertrag verwalten und Ihre Ansprechpartnerin für alle Angelegenheiten rund um Ihren Vertrag sein.
Mietbeginn ist voraussichtlich der 01.04.2023.
Der Mietvertrag wird für vier Jahre geschlossen, mit der Verpflichtung spätestens nach eineinhalb Jahren mit der Kulturraum Berlin GmbH Kontakt aufzunehmen und unter Vorlage entsprechender Nachweise (kurze Dokumentation der künstlerischen Professionalität als PDF-Datei und Erklärung, dass der Wohnsitz weiterhin in Berlin ist) zu belegen, dass Sie die Vergabekriterien immer noch erfüllen. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich. Falls Sie weiterhin Interesse an dem Raum haben, müssen Sie sich im Rahmen einer neuen Ausschreibung erneut um den Raum bewerben.
Wir bieten einen digitalen Beratungs-/Besichtigungstermin, in dem wir u. a. Fotos und Grundrisse der Räume zeigen und für Fragen rund um die Proberäume und das Bewerbungsverfahren zur Verfügung stehen.
Digitaler Beratungs-/Besichtigungstermin am Dienstag, 24.01.2023 von 16:30-17:30 Uhr (per Zoom – Anmeldung erforderlich)
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bis spätestens eine Stunde vor Beginn an, indem Sie das Kontaktformular der Raumanzeige ausfüllen.
Wenn Sie an einem Raum interessiert sind, klicken Sie auf „Besichtigung vereinbaren“. Sie erhalten von uns eine Einladung mit dem Terminfenster. Nach der Besichtigung können Sie sich auf den Raum bewerben. Sie erhalten dazu nach dem Besichtigungstermin einen Link zum Bewerbungsformular. Bitte nutzen Sie den angebotenen Termin, da wir leider keine individuellen Besichtigungen anbieten können.
Bewerben können sich professionell arbeitende freiberufliche Musiker*innen, Gruppen oder Ensembles und Komponist*innen aller Stilrichtungen wie z. B. Alte Musik, E-Musik, Jazz, Neue Musik, Pop, Rock, zeitgenössisches Musiktheater usw.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Künstlerische Professionalität ist Grundvoraussetzung und kann durch eine künstlerische Ausbildung oder langjährige Praxiserfahrung nachgewiesen werden (CV).
- Bewerbende müssen ihren ersten Wohnsitz in Berlin haben. Bei Gruppen oder Ensembles, benötigt die Mehrzahl einen Wohnsitz in Berlin.
- Gruppen oder Ensembles müssen bereits seit mind. einem Jahr existieren und gemeinsame erste öffentliche Auftritte vorweisen können.
- Das Repertoire sollte überwiegend aus eigenen Kompositionen oder/und aus neu arrangiertem Material bestehen. Diese Voraussetzung gilt nicht für die Alte Musik.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Durchführung von fortlaufenden Workshops, Castings, Beratungsangeboten, Unterricht und sonstige kommerziellen Veranstaltungen oder Angebote
- Student*innen bzw. noch in Ausbildung befindliche Akteure werden nicht berücksichtigt
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung – inklusive aller erforderlichen Anlagen – über unser Online-Portal elektronisch ein. Unterlagen in Papierform werden nicht entgegengenommen.
Das Online-Bewerbungsformular (Selbstauskunft) wird nach der Teilnahme an einer Besichtigung freigeschaltet. Sollten Sie an der Besichtigung nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit dieses auch per Nachfrage zu erhalten, allerdings erst nachdem Sie sich registriert haben.
Zusätzlich zum Bewerbungsformular (Selbstauskunft) muss Ihr Antrag folgende Anlagen enthalten. Bitte benennen Sie Ihre Anlagen nach dem vorgegebenen Muster:
- Vollständig ausgefülltes Online-Bewerbungsformular (Selbstauskunft)
- Scan Personalausweis oder Meldebescheinigung des*der Antragssteller*in, bzw. aller Gruppenmitglieder (Benennung: Name Antragsteller*in/Gruppe_WOHNSITZ_2023)
- CV inkl. des künstlerischen Werdegangs (gemeinsamer CV auch bei Gruppen)
PDF-Datei, max. 3 MB (Benennung: Name Antragsteller*in/Gruppe_CV_2023) - Künstlerische Originalität (Repertoire) als PDF-Datei mit Links bis zu 3 Hörproben
Bitte nur frei zugängliche Links ohne notwendige Registrierung, ggf. mit Passwort, kein Spotify etc. (Benennung: Name Antragsteller*in/Gruppe_LINK_2023) - Dokumentation (zusätzliche Informationen, Zusammenarbeit mit international bedeutenden Musiker*innen, ausgewählte Presseartikel, Kritiken etc.)
PDF-Datei, max. 5 MB (Benennung: Name Antragsteller*in/Gruppe_Dokumentation_2023) - De-minimis-Erklärung (PDF-Formular im Exposé der Anzeige zum Download. Bitte unterschrieben wieder hochladen.)
Da das Arbeitsraumprogramm ein staatlich gefördertes Programm ist, müssen Sie mit der Bewerbung eine De-minimis-Erklärung abgeben. Das Formular können Sie sich hier herunterladen. Bitte füllen Sie das Formular aus und laden Sie es unterschrieben mit der Bewerbung hoch. Hinweis: Sollten Sie im laufenden und/oder in den letzten zwei Kalenderjahren eine Förderung erhalten oder beantragt haben, die als Beihilfe bescheinigt wurde, legen Sie diese bitte dar. Andernfalls können Sie „keine“ ankreuzen.
Wichtige Hinweise:
- Personen, die nicht am Bewerbungsverfahren teilgenommen haben, können im Nachhinein nicht in den Mietvertrag mit aufgenommen werden.
- Die Untervermietung des Arbeitsraums oder Teilen davon ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Kulturraum Berlin GmbH zulässig.
- Gutes nachbarschaftliches Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme wird vorausgesetzt. Rücksichtsloses Verhalten und die Nichteinhaltung der Hausordnung können zur fristlosen Kündigung führen.
Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, 10.02.2023 um 23:59 Uhr.
Wir berücksichtigen ausschließlich Bewerbungen, die über das Online-Portal eingereicht werden. Wir empfehlen, die Antragstellung unbedingt rechtzeitig zu beginnen und alle erforderlichen Unterlagen vorher vorzubereiten. Eingänge nach 23:59 Uhr werden nicht mehr berücksichtigt.
Ausschluss
Mitglieder des Vergabebeirats Musik, Mitarbeiter*innen des Bündnisses Kultur Räume Berlin, sowie deren Angehörige sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
Die Auswahl erfolgt durch einen spartenspezifischen, unabhängigen Vergabebeirat, der für die Sparte Musik im Rahmen des Arbeitsraumprogramms (ARP) berufen wurde.
Dabei stehen folgende Vergabekriterien im Fokus:
- künstlerische Professionalität
- künstlerische Originalität (Repertoire; gilt nicht für die Alte Musik)
- Wohnsitz in Berlin (bei Gruppen muss die Mehrzahl ihren Wohnsitz in Berlin haben)
- Dringlichkeit eines eigenen Proberaumes aufgrund von Arbeitserfahrung und -perspektive
Anmerkungen zum Vergabeverfahren
- Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden.
- Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- bzw. Förderungszwecken.
- Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten alle Bewerber*innen eine Mitteilung per E-Mail über das Ergebnis Ihrer Bewerbung.
- Doppelförderungen (Förderung desselben Zwecks hier: Raumförderung im Rahmen einer Basis- oder Konzeptförderung) sind auszuschließen.
- Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Sofern es sich bei der Zuwendung um eine Beihilfe handelt, wird die Förderung auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO), ABl. L Nr. 187/1 vom 26.06.2014 vergeben.
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, werden keine Einzelbeihilfen gewährt.
Jole Wilcke
Referentin für Kultur
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