Das Raumangebot richtet sich sowohl an Projekträume als freie, selbstinitiierte Orte der Präsentation und Produktion, als auch an Initiativen ohne räumliche Verortung aus dem Bereich Bildende Kunst.
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen (Einzelpersonen, Vereine, Kollektive, etc.). Es können sich bis zu drei Nutzer*innen/Gruppen gemeinsam auf einen Raum bewerben.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Bewerben können sich Projekträume und Initiativen, die über ein eigenes, öffentlich zugängliches Programm verfügen und deren Produktion, Präsentation und Recherche sich aus der Bildenden Kunst heraus definieren.
Grundvoraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis über professionelles Arbeiten im Kunstkontext. Eine schriftliche Darstellung der künstlerischen-kuratorischen Arbeitsweise (Konzept) und die Arbeit mit einem inhaltlichen Raumkonzept sollten gut dargelegt werden. Weiter ist Vorrausetzung, dass ein Kunstkontext eröffnet wird, welcher Raum für Projekte, Diskurse und Aktivitäten Dritter (Künstler*innen, Kurator*innen, Theoretiker*innen, Vermittler*innen) bietet. Der Arbeitsschwerpunkt muss in Berlin liegen.
Bewerbende müssen ihren ersten Wohnsitz in Berlin nachweisen. Bei Gruppen muss die Mehrheit der Mitglieder ihren ersten Wohnsitz in Berlin gemeldet haben. Bei Vereinen muss der Vereinssitz in Berlin sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- gewinnorientierte, kommerziell arbeitende Projekträume und Initiativen
- Durchführung von fortlaufenden Workshops, Castings, Beratungsangebote, Unterricht und sonstige kommerziellen Veranstaltungen oder Angebote etc.
- Projekträume und Initiativen, die bereits eine institutionelle Förderung (Basisförderung o.ä.) oder andere strukturelle Förderungen aus Landes- oder Bundesmitteln (inkl. DKLB) erhalten
- Student*innen bzw. noch in Ausbildung befindliche Akteure werden nicht berücksichtigt