Geförderte Räume zur langfristigen Nutzung
Kultur Räume Berlin vergibt im Rahmen des Arbeitsraumprogramms (ARP) der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt regelmäßig stattfindenden Ausschreibungen geförderte Räume an Künstler*innen der Freien Szene Berlins.
Das Angebot an geförderten Räumen richtet sich an freie Künstler*innen jeder Kunstsparte.
Geförderte Räume für künstlerische Arbeit für eine langfristige Nutzung, d. h. in der Regel vier oder fünf Jahre in einem Verfahren mit unabhängigen, spartenspezifischen Vergabebeiräten vergeben.
Ob Sie sich auf einen Raum bewerben können, hängt von der jeweiligen Ausschreibung und der Art des Raums ab. Werden Tanzräume ausgeschrieben, so können sich beispielsweise Tanzkompanien und Tänzer*innen bewerben. Musikproberäume werden für Musiker*innen, Schreibbüros für Schriftsteller*innen angeboten usw. Grundvoraussetzung für jede Bewerbung ist ein Nachweis der künstlerischen Professionalität, das heißt, es muss ein Nachweis über die künstlerische Ausbildung oder langjährige Praxiserfahrung erbracht werden. Bewerbende müssen außerdem ihren Erstwohnsitz in Berlin nachweisen. Bei Gruppen, Ensembles, Kollektiven etc. muss die Mehrheit der Mitglieder ihren ersten Wohnsitz in Berlin haben.
Aktuelle Ausschreibungen von künstlerischen Arbeitsräumen für die Sparten Darstellende Künste, Tanz, Musik, Literatur und Tanz finden Sie im Raumportal Kultur Räume Berlin.