Kultur Räume Berlin, vertreten durch die Kulturraum Berlin GmbH, vergibt im Rahmen des Arbeitsraumprogramms (ARP) geförderte Räume für die künstlerische Arbeit der Freien Szene Berlins. Das Arbeitsraumprogramm ist ein Förderinstrument zur Bereitstellung und Sicherung von Räumen für Kunst- und Kulturschaffende des Landes Berlin.
Ausschreibung:
Ein Projektraum in Berlin-Tempelhof langfristig zu vergeben
Die Bewerbungsfrist für diesen Raum ist abgelaufen.
Aktuell vergeben wir an diesem Standort einen Projektraum für maximal 5 Jahre. Die Ausschreibung richtet sich sowohl an künstlerische Projekträume als freie, selbstinitiierte Orte der Präsentation und Produktion, als auch an Projektinitiativen ohne räumliche Verortung aus dem Bereich Bildende Kunst.
Der angebotene Projektraum befindet sich in der Schätzelbergstraße 1-3 (Berlin-Tempelhof). Das viergeschossige Backsteingebäude mit vor- und zurückspringenden hellen und dunklen Ziegelschichten und Stahlrahmenfenstern wurde 1926 als Werkstättengebäude auf dem Gelände des Telegraphenzeugamt errichtet (Architekt Otto Spalding).
Das denkmalgeschützte Objekt konnte im Sommer 2022 durch die Kulturraum Berlin GmbH für das Arbeitsraumprogramm von der KRB GmbH angemietet werden und die Flächen werden derzeit für die Nutzung durch die Bereiche Bildende Kunst (Ateliers im Erdgeschoss, sowie 1. – 3. Obergeschoss), Literatur (Arbeitsräume für Literatur im 4. Obergeschoss) – sowie für den Projektraum (im Erdgeschoss) hergerichtet.
Die folgenden Räumlichkeiten werden für max. fünf Jahre für einen monatlichen Mietanteil von 4,09 €/m² warm für die Räumlichkeiten im Erdgeschoss angeboten:
Schätzelbergstraße 1-3, 12099 Berlin, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, 1 Projektraum sowie ein Archivraum im Untergeschoss, der zum optional zum Projektraum mit angemietet werden kann.
Die Räumlichkeiten umfassen im Erdgeschoss den Projektraum mit einer Größe von ca. 77,67 m² und
eine Teeküche (13,18 m²) sowie einen zusätzlichen Archivraum (82,02 m²) im Untergeschoss (optionale Anmietung).
Ausstattung:
- Bodenbelag: Estrichboden lichtgrau (EG und UG)
- Lichte Raumhöhen: ca. 3,50 m bzw. an Stellen mit Trägern 3 m (EG) / ca. 3m und 4,50m (UG)
- Türbreiten: 1,16 m breit / 2,2 m hoch (Widerstandsklasse RC1) (EG)
- Steckdosen: 2 Doppelsteckdosen je langer Wand (EG), 1 Doppelsteckdose (UG)
- Deckenauslässe: 3 Deckenauslässe für Beleuchtung vorhanden (EG)
- WLAN: Die Bereitstellung von WLAN ist in der Planung. Es fallen keine zusätzlichen Kosten für die WLAN-Nutzung für die Nutzer*innen an.
- Heizung: Fernwärme
- WC: Sanitärräume (unisex) ausgestattet mit WC und Handwaschbecken zur gemeinschaftlichen Nutzung auf der Etage (EG)
- Teeküche: Ausgestattet mit Küchenspüle (EG)
- Fahrstuhl: Lastenaufzug vorhanden
- Barrierearmut: Barrierearmer Zugang zu den Räumlichkeiten, barrierefreies WC im EG
- Zugänglichkeit: Zugang über den Haupteingang und über einen zweiten exklusiven Ein- und Ausgang über die Laderampe zum Hof (s. Grundriss). Das Gebäude und die Räume sind 24/7 zugänglich.
Die Miete wird im Rahmen des Arbeitsraumprogramms subventioniert, d. h. sie wird durch Zuschüsse des Landes Berlin ausgeglichen, sodass der zu zahlende monatliche Mietanteil 4,09 €/m² warm beträgt.
Sie als Mieter*in schließen einen Untermietvertrag mit der Kulturraum Berlin GmbH ab, vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH wird im Auftrag der Kulturraum Berlin GmbH Ihren Vertrag verwalten und Ihre Ansprechpartnerin für alle Angelegenheiten rund um Ihren Vertrag sein.
Die Miete setzt sich wie folgt zusammen:
Raum (Space) |
Fläche (Area) |
Teeküche (Kitchenette) |
Nebenflächen (Ancillary areas) |
Gesamtfläche inkl. Nebenfläche (Total area incl. ancillary areas) |
Warmmiete/m² (Warm rent/m²) |
Monatliche Warmmmiete (Monthly warm rent) |
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Projektraum im EG (Project space on ground floor) |
77,76 m² | 13,18 m² | 26,77 m² | 117,71 m² | 4,09 € | 481,43 €* |
Archivraum im UG (Archive room on lower level) (optional) |
82,02 | - | 17,86 m² | 99,88 m² | 2,60 € | 259,69 € |
Gesamtmiete (Total rent) |
741,12 €* |
*zuzüglich einer monatlichen Stromkostenpauschale in Höhe von 20 €.
Mietbeginn ist voraussichtlich der 01. 11. 2022.
Der Mietvertrag wird für fünf Jahre geschlossen, mit der Verpflichtung spätestens nach zweieinhalb Jahren mit der Kulturraum Berlin GmbH Kontakt aufzunehmen und unter Vorlage entsprechender Nachweise (kurze Dokumentation der künstlerischen Professionalität als PDF-Datei und Erklärung, dass der Wohnsitz weiterhin in Berlin ist) zu belegen, dass Sie die Vergabekriterien immer noch erfüllen. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich. Falls Sie weiterhin Interesse an dem Raum haben, müssen Sie sich im Rahmen einer neuen Ausschreibung erneut um den Raum bewerben.
Wichtiger Hinweis zum voraussichtlichen Mietbeginn:
Es handelt sich hier um einen Erstbezug nach Herrichtung, d. h. der angebotene Projektraum befindet sich aktuell in der baulichen Herrichtung und die Angabe des Mietbeginns erfolgt daher unter dem Vorbehalt, dass die baulichen Maßnahmen bis zum 31.10.2022 abgeschlossen werden konnten und die Nutzungsgenehmigung erteilt wurde.
Wir bieten einen digitalen Beratungs-/Besichtigungstermin an, in dem wir Foto- und/oder Grundrisse zeigen und für Fragen rund um die Schätzelbergstraße 1-3 und das Bewerbungsverfahren zur Verfügung stehen.
Besichtigung per Zoom-Meeting am Donnerstag, 08.09. 2022 von 17:30 bis 18:30 Uhr
Zudem bieten wir eine Vor-Ort-Besichtigung für den Projektraum sowie die Arbeitsräume für Literatur im selben Gebäude an:
Besichtigungstermin am Mittwoch, 14.09. 2022 um 18:00 (Vor-Ort -Baustellenbesichtigung –
Anmeldung erforderlich)
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bis spätestens 4 Stunden vor Beginn der Besichtigung an, indem Sie das Kontaktformular der Raumanzeige ausfüllen.
Sämtliche Raumanzeigen finden Sie unter:
https://kulturraeume.berlin/raeume-finden/raumangebote/
Seien Sie bitte pünktlich, damit wir einen reibungslosen Ablauf garantieren können.
Wenn Sie an einem Raum interessiert sind, klicken Sie in der Raumanzeige auf „Besichtigung vereinbaren“. Sie erhalten von uns eine Einladung mit den verfügbaren Terminfenstern. Nach der Besichtigung können Sie sich auf den Raum bewerben. Sie erhalten dazu nach dem Besichtigungstermin einen Online-Bewerbungslink. Bitte nutzen Sie einen der angebotenen Termine, da wir leider keine individuellen Besichtigungen anbieten können.
Das Raumangebot richtet sich sowohl an künstlerische Projekträume als freie, selbstinitiierte Orte der Präsentation und Produktion, als auch an Projektinitiativen ohne räumliche Verortung aus dem Bereich Bildende Kunst.
Bewerben können sich künstlerische Projekträume und -initiativen, die über ein eigenes, öffentlich zugängliches Programm verfügen und deren Produktion, Präsentation und Recherche sich aus der Bildenden Kunst heraus definieren.
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen (Einzelpersonen, Vereine, Kollektive etc.). Es können sich bis zu drei Nutzer*innen oder Gruppen gemeinsam auf einen Raum bewerben.
- professionelles Arbeiten im Kunstkontext und mindestens ein Jahr Erfahrung im Kontext von Projekträumen und -initiativen
- künstlerische/kuratorische Arbeitsweise, bzw. Auseinandersetzung mit einem inhaltlichen Raumkonzept
- Eröffnung eines Kunstkontextes, der Raum für Projekte, Diskurse und Aktivitäten Dritter (Künstler*innen, Kurator*innen, Theoretiker*innen, Vermittler*innen etc.) bietet
- Arbeitsschwerpunkt und erster Wohnsitz in Berlin (Bei Gruppen muss die Mehrheit der Mitglieder ihren ersten Wohnsitz in Berlin gemeldet haben. Bei Vereinen muss der Vereinssitz in Berlin sein.)
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- gewinnorientierte, kommerziell arbeitende Projekträume und Initiativen
- Durchführung von fortlaufenden Workshops, Castings, Beratungsangebote, Unterricht und
sonstige kommerziellen Veranstaltungen oder Angebote - Projekträume und -initiativen, die bereits eine institutionelle Förderung (Basisförderung o.ä.) erhalten, können sich auf den Raum bewerben. Eine Doppelförderung ist jedoch nicht möglich, so dass für diesen Zeitraum der reguläre Mietpreis zu zahlen ist
- Student*innen bzw. noch in Ausbildung befindliche Akteure werden nicht berücksichtigt.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung – inklusive aller erforderlichen Anlagen – über unser Online-Portal bis zum Mittwoch, den 21.09.2022 um 23:59 Uhr elektronisch ein. Unterlagen in Papierform werden nicht entgegengenommen.
Das Online-Bewerbungsformular (Selbstauskunft) wird nach der Teilnahme an einer Besichtigung freigeschaltet. Sollten Sie an der Besichtigung nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit dieses auch per Nachfrage zu erhalten, allerdings erst nachdem Sie sich im Online-Portal registriert haben.
Zusätzlich zum Bewerbungsformular (Selbstauskunft) muss Ihr Antrag folgende Anlagen enthalten. Bitte benennen Sie Ihre Anlagen nach dem vorgegebenen Muster:
- Scan Personalausweis oder Meldebescheinigung des*der Antragssteller*in, bzw. aller
Gruppenmitglieder (Benennung: Name Antragsteller*in/Gruppe_WOHNSITZ_2022) - CV inkl. des künstlerischen/kuratorischen Werdegangs (gemeinsamer CV auch bei
Gruppen) PDF-Datei, max. 3 MB (Benennung: Name Antragsteller*in/Gruppe_CV_2022)Vorstellung des inhaltlichen Raumkonzepts PDF-Datei, max. 3 MB, bis 3 DIN A4 Seiten
(Benennung: Name Antragsteller*in_KON_2022) - Dokumentation/Portfolio realisierter Projekte mit Text und Bildmaterial max. 5 MB, PDFDatei,
max. 5 DIN A4 Seiten (Benennung: Name Antragsteller*in_DOK_2022) - Ggf. Vereinssatzung/Selbstverständnis PDF-Datei (Benennung: Name
Antragsteller*in_SATZ_2022) - De-minimis-Erklärung PDF-Formular im Exposé der Anzeige zum Download. Bitte
unterschrieben wieder hochladen.
Wichtiger Hinweis zur De-minimis-Erklärung:
Da das Arbeitsraumprogramm ein staatlich gefördertes Programm ist, müssen Sie mit der Bewerbung eine De-minimis-Erklärung abgeben. Das Formular können Sie sich hier herunterladen. Bitte füllen Sie das Formular aus und laden Sie es unterschrieben mit der Bewerbung hoch. Hinweis: Sollten Sie im laufenden und/oder in den letzten zwei Kalenderjahren eine Förderung erhalten oder beantragt haben, die als Beihilfe bescheinigt wurde, legen Sie diese bitte dar. Andernfalls können Sie „keine“ ankreuzen.
Wichtige Hinweise:
- Personen, die nicht am Bewerbungsverfahren teilgenommen haben, können im Nachhinein nicht in den Mietvertrag mit aufgenommen werden.
- Die Untervermietung des Arbeitsraums oder Teilen davon ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Kulturraum Berlin GmbH bzw. vertreten durch die BIM zulässig.
- Gutes nachbarschaftliches Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme wird vorausgesetzt. Rücksichtsloses Verhalten und die Nichteinhaltung der Hausordnung können zur fristlosen Kündigung führen.
Ausschluss
Mitglieder des Vergabebeirats Projekträume, Mitarbeiter*innen des Bündnisses Kultur Räume Berlin, sowie deren Angehörige sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
Die Abgabefrist für die Bewerbung für den Projektraum endet am Mittwoch, den 21.09.2022 um 23:59 Uhr.
Wir berücksichtigen ausschließlich Bewerbungen, die über das Online-Portal eingereicht werden. Wir empfehlen, die Antragstellung unbedingt rechtzeitig zu beginnen und alle erforderlichen Unterlagen vorher vorzubereiten. Eingänge nach 23:59 Uhr werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Auswahl erfolgt durch einen spartenspezifischen, unabhängigen Vergabebeirat, der für die Sparte Projekträume im Rahmen des Arbeitsraumprogramms (ARP) berufen wurde.
Dabei stehen folgende Vergabekriterien im Fokus:
- die Qualität der bisherigen künstlerischen/kuratorischen Arbeit
- ein überzeugendes inhaltliches Raumkonzept
- die Eröffnung eines Kunstkontextes, welcher Raum für Projekte, Diskurse und Aktivitäten für Dritte (Künstler*innen, Kurator*innen, Theoretiker*innen, Vermittler*innen etc.) bietet
- ein in Berlin liegender Arbeitsschwerpunkt
Anmerkungen zum Vergabeverfahren:
- Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden.
- Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- bzw. Förderungszwecken.
- Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten alle Bewerber*innen eine Mitteilung per E-Mail über das Ergebnis Ihrer Bewerbung.
- Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht
Sofern es sich bei der Zuwendung um eine Beihilfe handelt, wird die Förderung auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO), ABl. L Nr. 187/1 vom 26.06.2014 vergeben.
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, werden keine Einzelbeihilfen gewährt.