Kultur Räume Berlin, vertreten durch die Kulturraum Berlin GmbH, vergibt im Rahmen des Arbeitsraumprogramms (ARP) geförderte Räume für die künstlerische Arbeit der Freien Szene Berlins. Das Arbeitsraumprogramm ist ein Förderinstrument zur Bereitstellung und Sicherung von Räumen für Kunst- und Kulturschaffende des Landes Berlin.
Ausschreibung:
Zwei geförderte Projekträume in Tempelhof-Schöneberg langfristig zu vergeben
Die Bewerbungsfrist für diese Räume ist abgelaufen!
Aktuell vergeben wir in Tempelhof-Schöneberg zwei Projekträume für maximal 5 Jahre. Die Ausschreibung richtet sich sowohl an künstlerische Projekträume als freie, selbstinitiierte Orte der Präsentation und Produktion, als auch an Projektinitiativen ohne räumliche Verortung aus dem Bereich Bildende Kunst.
Die Miete wird im Rahmen des Arbeitsraumprogramms subventioniert, d. h. durch Zuschüsse des Landes Berlin ausgeglichen, sodass der zu zahlende monatliche Mietanteil 4,09 €/m² warm beträgt. Die zu den Projekträumen gehörigen und exklusiv nutzbaren Terrassen werden zu 50 % der Fläche berechnet und sind im Gesamtmietpreis enthalten.
Sie als Mieter*in schließen einen Untermietvertrag mit der Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH (GSE). Die Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH (GSE) wird Ihren Vertrag verwalten und Ihre Ansprechpartnerin für alle Angelegenheiten rund um Ihren Vertrag sein.
Die Miete setzt sich wie folgt zusammen:
Raum Nr. |
Ausstelllungs- raum(m²) |
Gesamtfläche/m² (inkl. Neben- flächen |
Warmmiete/m² /Monat |
Stromkosten- pauschale/ Monat |
Warmiete/ Monat* |
Warmmiete Geteilte Nutzung (1 von 2 Mietparteien)* |
Warmmiete Geteilte Nutzung (1 von 3 Mietparteien)* |
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1 | 119,7 | 231,11 | 4,09 € | 30 € | 882,89 € | 441,45 € | 294,30 € |
2 | 212 | 310,56 | 4,09 € | 30 € | 1.207,80 € | 603,90 € | 402,60 € |
*Inklusive der monatlichen Stromkostenpauschale
Mietbeginn ist voraussichtlich der 01.02.2023.
Hinweis zum voraussichtlichen Mietbeginn:
Es handelt sich hier um den Erstbezug nach Herrichtung, d. h. die angebotenen Projekträume befinden sich derzeit im baulichen Ausbau und die Angabe des Mietbeginns erfolgt daher unter dem Vorbehalt, dass die baulichen Maßnahmen bis zum 31.01.2023 abgeschlossen werden konnten.
Der Mietvertrag wird für fünf Jahre geschlossen, mit der Verpflichtung spätestens nach zweieinhalb Jahren mit der Kulturraum Berlin GmbH Kontakt aufzunehmen und unter Vorlage entsprechender Nachweise (kurze Dokumentation der künstlerischen Professionalität als PDF-Datei und Erklärung, dass der Wohnsitz weiterhin in Berlin ist) zu belegen, dass Sie die Vergabekriterien immer noch erfüllen. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich. Falls Sie weiterhin Interesse an dem Raum haben, müssen Sie sich im Rahmen einer neuen Ausschreibung erneut um den Raum bewerben.
Wir bieten einen digitalen Beratungs-/Besichtigungstermin, in dem wir u. a. Fotos und Grundrisse der Räume zeigen und für Fragen rund um die Projekträume und das Bewerbungsverfahren zur Verfügung stehen.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bis spätestens eine Stunde vor Beginn an, indem Sie das Kontaktformular der Raumanzeige ausfüllen.
2. Besichtigungstermin vor Ort am Donnerstag, 24.11.2022 (Anmeldung erforderlich)
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bis spätestens zwei Stunden vor Beginn an, indem Sie das
Kontaktformular der Raumanzeige ausfüllen.
Wenn Sie an einem Raum interessiert sind, klicken Sie auf „Besichtigung vereinbaren“. Sie erhalten von
uns eine Einladung mit dem Terminfenster. Nach der Besichtigung können Sie sich auf den Raum
bewerben. Sie erhalten dazu nach dem Besichtigungstermin einen Link zum Bewerbungsformular.
Bitte nutzen Sie die angebotenen Termine, da wir leider keine individuellen Besichtigungen anbieten
können.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Räumlichkeiten aufgrund der aktuellen baulichen Herrichtung
und der Baustellensituation nicht auf Eigeninitiative betreten bzw. besichtigt werden können!
Für die Anmeldung dem Button „Besichtigung vereinbaren“ in der Raumanzeige auf der Webseite
folgen.
https://kulturraeume.berlin/en/raeume-finden/raumangebote/
Seien Sie bitte pünktlich, damit wir einen reibungslosen Ablauf garantieren können.
Wenn Sie an einem Raum interessiert sind, klicken Sie in der Raumanzeige auf „Besichtigung vereinbaren“. Sie erhalten von uns eine Einladung mit den verfügbaren Terminfenstern. Nach der Besichtigung können Sie sich auf den Raum bewerben. Sie erhalten dazu nach dem Besichtigungstermin einen Online-Bewerbungslink. Bitte nutzen Sie den angebotenen Termin, da wir leider keine individuellen Besichtigungen anbieten können.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Räumlichkeiten aufgrund der aktuellen baulichen Herrichtung und der Baustellensituation nicht auf Eigeninitiative betreten bzw. besichtigt werden können!
Das Raumangebot richtet sich sowohl an künstlerische Projekträume als freie, selbstinitiierte Orte der Präsentation und Produktion, als auch an Projektinitiativen ohne räumliche Verortung aus dem Bereich Bildende Kunst. Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen (Einzelpersonen, Vereine, Kollektive etc.). Es können sich bis zu drei Nutzer*innen oder Gruppen gemeinsam auf einen Raum bewerben.
Bewerben können sich künstlerische Projekträume und -initiativen, die über ein eigenes, öffentlich zugängliches Programm verfügen und deren Produktion, Präsentation und Recherche sich aus der Bildenden Kunst heraus definieren.
- professionelles Arbeiten und mindestens ein Jahr Erfahrung im Kontext von Projekträumen und -initiativen
- künstlerische/kuratorische Arbeitsweise, bzw. Auseinandersetzung mit einem inhaltlichen Raumkonzept/ -programm
- Eröffnung eines Kunstkontextes, der Raum für Projekte, Diskurse und Aktivitäten Dritter (Künstler*innen, Kurator*innen, Theoretiker*innen, Vermittler*innen etc.) bietet
- Arbeitsschwerpunkt und erster Wohnsitz in Berlin (Bei Gruppen muss die Mehrheit der Mitglieder ihren ersten Wohnsitz in Berlin gemeldet haben. Bei Vereinen muss der Vereinssitz in Berlin sein.)
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- gewinnorientierte, kommerziell arbeitende Projekträume und -initiativen
- Durchführung von fortlaufenden Workshops, Castings, Beratungsangebote, Unterricht und sonstige kommerziellen Veranstaltungen oder Angebote
- Projekträume und -initiativen, die bereits eine institutionelle Förderung (Basisförderung o.ä.) erhalten, können sich auf den Raum bewerben. Eine Doppelförderung ist jedoch nicht möglich, so dass für diesen Zeitraum der reguläre Mietpreis zu zahlen ist
- Student*innen bzw. noch in Ausbildung befindliche Akteure werden nicht berücksichtigt
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung – inklusive aller erforderlichen Anlagen – über unser Online-Portal elektronisch ein. Unterlagen in Papierform werden nicht entgegengenommen.
Das Online-Bewerbungsformular (Selbstauskunft) wird nach der Teilnahme an einer Besichtigung freigeschaltet. Sollten Sie an der Besichtigung nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit dieses auch per Nachfrage zu erhalten, allerdings erst nachdem Sie sich im Online-Portal registriert haben.
Zusätzlich zum Bewerbungsformular (Selbstauskunft) muss Ihr Antrag folgende Anlagen enthalten. Bitte benennen Sie Ihre Anlagen nach dem vorgegebenen Muster.
- Scan Personalausweis oder Meldebescheinigung des*der Antragssteller*in, bzw. aller Gruppenmitglieder (Benennung: Name Antragsteller*in/Gruppe_WOHNSITZ_2022)
- CV inkl. des künstlerischen/kuratorischen Werdegangs (gemeinsamer CV auch bei Gruppen) PDF-Datei, max. 3 MB (Benennung: Name Antragsteller*in/Gruppe_CV_2022)
- Vorstellung des inhaltlichen Raumkonzepts (unter Skizzierung von Ausstellungen/Veranstaltungen inkl. Teilnahme von Dritten) max. 3 MB, PDF-Datei, bis 3 DIN A4 Seiten (Benennung: Name Antragsteller*in_KON_2022)
- Dokumentation/Portfolio realisierter Projekte mit Text und Bildmaterial max. 5 MB, PDF-Datei,
max. 5 DIN A4 Seiten (Benennung: Name Antragsteller*in_DOK_2022) - Ggf. Vereinssatzung/Selbstverständnis PDF-Datei (Benennung: Name Antragsteller*in_SATZ_2022)
- De-minimis-Erklärung PDF-Formular im Exposé der Anzeige zum Download. Bitte unterschrieben wieder hochladen.
Bewerbung als Gruppe, Ensemble oder Kollektiv
Bewerbungen von bis zu 3 Nutzer*innen/Gruppen oder Kollektiven, die getrennt voneinander arbeiten und sich den Raum teilen möchten, sind möglich. Für eine geteilte Nutzung des Projektraumes mit ein oder zwei weiteren Nutzer*innen/Gruppen, müssen Sie sich bereits vor der Einreichung der Bewerbung zusammenfinden. In diesem Fall füllt jede*r Bewerber*in/Gruppe ein eigenes Bewerbungsformular (Selbstauskunft) aus und gibt dort im entsprechenden Feld an, mit wem er/sie sich zusammen bewirbt.
Gruppen die gemeinsam arbeiten und seit mind. über einem Jahr existieren, reichen eine gemeinsame Bewerbung ein. Wichtig ist, dass eine Person als Ansprechpartner*in angegeben wird. In beiden Fällen kann jedoch nur ein gemeinsamer Mietvertrag ausgestellt werden, d. h. mehrere Mietverträge pro Raum sind nicht möglich.
Wichtige Hinweise:
- Personen, die nicht am Bewerbungsverfahren teilgenommen haben, können im Nachhinein nicht in den Mietvertrag mit aufgenommen werden.
- Die Untervermietung des Arbeitsraums oder Teilen davon ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Kulturraum Berlin GmbH zulässig.
- Gutes nachbarschaftliches Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme wird vorausgesetzt. Rücksichtsloses Verhalten und die Nichteinhaltung der Hausordnung können zur fristlosen Kündigung führen
Wichtiger Hinweis zur De-minimis-Erklärung:
Da das Arbeitsraumprogramm ein staatlich gefördertes Programm ist, müssen Sie mit der Bewerbung eine De-minimis-Erklärung abgeben. Das Formular können Sie sich hier herunterladen. Bitte füllen Sie das Formular aus und laden Sie es unterschrieben mit der Bewerbung hoch. Hinweis: Sollten Sie im laufenden und/oder in den letzten zwei Kalenderjahren eine Förderung erhalten oder beantragt haben, die als Beihilfe bescheinigt wurde, legen Sie diese bitte dar. Andernfalls können Sie „keine“ ankreuzen.
Ausschluss
Mitglieder des Vergabebeirats Projekträume, Mitarbeiter*innen des Bündnisses Kultur Räume Berlin, sowie deren Angehörige sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
Die Bewerbungsfrist endet am Donnerstag, 01.12.2022 um 23:59 Uhr.
Wir berücksichtigen ausschließlich Bewerbungen, die über das Online-Portal eingereicht werden. Wir empfehlen, die Antragstellung unbedingt rechtzeitig zu beginnen und alle erforderlichen Unterlagen vorher vorzubereiten. Eingänge nach 23:59 Uhr werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Auswahl erfolgt durch einen spartenspezifischen, unabhängigen Vergabebeirat, der für die Sparte Projekträume im Rahmen des Arbeitsraumprogramms (ARP) berufen wurde.
Dabei stehen folgende Vergabekriterien im Fokus:
- die Professionalität/Qualität der bisherigen künstlerischen/kuratorischen Arbeit
- ein überzeugendes inhaltliches Raumkonzept
- die Eröffnung eines Kunstkontextes, welcher Raum für Projekte, Diskurse und Aktivitäten für Dritte (Künstler*innen, Kurator*innen, Theoretiker*innen, Vermittler*innen etc.) bietet
- ein in Berlin liegender Arbeitsschwerpunkt
Anmerkungen zum Vergabeverfahren:
- Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden.
- Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- bzw. Förderungszwecken.
- Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten alle Bewerber*innen eine Mitteilung per E-Mail über das Ergebnis Ihrer Bewerbung.
- Doppelförderungen (Förderung desselben Zwecks hier: Raumförderung im Rahmen einerBasis- oder Konzeptförderung) sind auszuschließen.
- Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht
Sofern es sich bei der Zuwendung um eine Beihilfe handelt, wird die Förderung auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO), ABl. L Nr. 187/1 vom 26.06.2014 vergeben.
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, werden keine Einzelbeihilfen gewährt.
Kontakt / Weitere Informationen
Jole Wilcke
Referentin für Kultur
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag: 10 bis 13 Uhr
Donnerstag: 13 bis 15 Uhr
+49 30 3030 444 64
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