Kultur Räume Berlin, vertreten durch die Kulturraum Berlin GmbH, vergibt im Rahmen des Arbeitsraumprogramms (ARP) geförderte Arbeitsräume für die Sparte Musik. Das Arbeitsraumprogramm ist ein Förderinstrument zur Bereitstellung und Sicherung von Räumen für Kunst- und Kulturschaffende des Landes Berlin.
Ausschreibung:
Drei Proberäume mit Musikkabinen langfristig zu vergeben
Die Bewerbungsfrist ist bereits abgelaufen!
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Bewerben können sich professionell arbeitende freiberufliche Musiker*innen, Gruppen oder Ensembles und Komponist*innen aller Stilrichtungen.
- Künstlerische Professionalität ist Grundvoraussetzung und durch Nachweis über eine künstlerische Ausbildung oder entsprechende Praxiserfahrung nachzuweisen (CV).
- Bewerbende müssen ihren ersten Wohnsitz in Berlin nachweisen. Bei Gruppen oder Ensembles, benötigt die Mehrzahl einen Wohnsitz in Berlin.
- Gruppen oder Ensembles müssen bereits seit mind. einem Jahr existieren und erste öffentliche Auftritte nachweisen können.
- Das Repertoire sollte überwiegend aus eigenen Kompositionen oder/und aus neu arrangiertem Material bestehen. Diese Voraussetzung gilt nicht für die Alte Musik.
- Student*innen bzw. noch in Ausbildung befindliche Akteur*innen werden nicht berücksichtigt.
Geschoss und Raumnr. |
Proberaum/ m² | Gesamtfläche/m² (inkl. Nebenflächen) |
Miete mtl./ pro m² | Miete mtl. (brutto/warm) inkl. Strom insgesamt:* |
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0/01 | 37,76 | 57,42 | 5 € | 287,08 € |
0/02 | 32,83 | 49,92 | 5 € | 249,60 € |
0/03 | 29,52 | 44,89 | 5 € | 224,44 € |
Die Miete wird im Rahmen des Arbeitsraumprogramms subventioniert, d. h. die tatsächliche Mietkondition wird durch Zuschüsse des Landes Berlin ausgeglichen, sodass der zu zahlende monatliche Mietanteil 5,00 €/m² brutto warm beträgt.*
Sie als Mieter*in schließen einen Untermietvertrag mit der Kulturraum Berlin GmbH, vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH ab. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH wird also im Auftrag der Kulturraum Berlin GmbH Ihren Vertrag verwalten und Ihre Ansprechpartnerin für alle Angelegenheiten rund um Ihren Vertrag sein.
*zzgl. einer monatlichen Strompauschale in Höhe von 15 €.
Wichtige Hinweise:
- Personen, die nicht am Bewerbungsverfahren teilgenommen haben, können im Nachhinein nicht in den Mietvertrag mit aufgenommen werden.
- Die Untervermietung des Arbeitsraums oder Teilen davon ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Kulturraum Berlin GmbH bzw. vertreten durch die BIM zulässig.
- Der Arbeitsraum darf nur für professionelle künstlerische Arbeit genutzt werden. Die Räumlichkeit darf nicht genutzt werden für die Durchführung von Workshops, Castings, Beratungsangebote und sonstige kommerzielle und gewinnorientierte Veranstaltungen oder/und Aktivitäten.
- Gutes nachbarschaftliches Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme wird vorausgesetzt. Rücksichtsloses Verhalten und die Nichteinhaltung der Hausordnung können zur fristlosen Kündigung führen.
Die Hasselwerder Villa befindet sich im Bezirk Treptow-Köpenick, Schöneweide gelegen auf einem Grundstück in direkter Wasserlage an der Spree. Die Villa liegt direkt neben dem Kaisersteg, der Berliner Jazz-Szene gut bekannt durch die Sommerreihe Jazz am Kaisersteg.
Im Rahmen der vollgeschossigen Nutzung durch das Arbeitsraumprogramm konnten im Sommer bereits Räume im 2. und 3. Obergeschoß von Künstler*innen aus den Sparten Literatur und Bildende Kunst in der Villa bezogen werden. Für das Erdgeschoss der Hasselwerder Villa besteht ein Mietverhältnis mit den moving poets Berlin GmbH, die als gemeinnützige Kunstorganisation verschiedene Outreach- und Bildungsprogramme, sowie künstlerische Veranstaltungen durchführen.
Lagebeschreibung:
Die Hasselwerder Villa ist mit ca. 10 Minuten Fußweg zum S-Bahnhof Schöneweide an den öffentlichen Personennahverkehr gut angebunden. Vom Alexanderplatz ist Schöneweide mit der S-Bahn in ca. 20 Minuten zu erreichen. In der direkten Umgebung des S-Bahnhofs Schöneweide befinden sich zahlreiche Geschäfte des täglichen Bedarfs, ein Supermarkt, Imbisse/Restaurants etc.
Beschreibung der Ausstattung:
- Lichte Raumhöhe: ca. 2,58-2,67m / innerhalb der Musikkabine ca. 2,14m
- Lichte Türbreite des Raumes: ca. 94,5cm / Türbreite der Musikkabine ca. 56cm
- Fenster: Doppelglasfenster
- Schallisolierung: der Musikproberaum verfügt über in den Raum fest eingebaute schallisolierte Musikkabine (mit elektrischer Zu- und Abluft) der Marke Desone
- Bodenbelag: Linoleum
- Strom/Steckdosen: Wandsteckdosen (ca. 5 Stück pro Raum), innerhalb der Musikkabine 2 Doppelsteckdosen vorhanden
Sonstiges:
- Barrierearmut: Nein (barrierearmer Zugang zum Raum, Musikkabine mit Stufe (ca. 15 cm), WCs nicht barrierefrei)
- Zugänglichkeit: Das Gebäude und der Raum sind 24/7 zugänglich und das Gebäude ist mit einem Generalschließsystem ausgestattet / keine Gegensprechanlage
- WLAN: Hausanschluss vorhanden / WLAN-Bereitstellung ist derzeit in Vorbereitung (hierfür entstehen keine zusätzlichen Kosten)
- Nutzung Teeküche: besteht die Option, die gemeinschaftlich genutzte Teeküche im 2. Obergeschoss des Gebäudes mit zu nutzen
- Sanitäreinrichtungen: WC ist vorhanden
Aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen bieten wir einen digitalen Besichtigungstermin an, in dem wir Foto- und/oder Videoaufnahmen zeigen und für Fragen rund um die Hasselwerder Str. 22 und das Bewerbungsverfahren zur Verfügung stehen.
Besichtigung per Zoom-Meeting am Mittwoch, 10.11.2021 von 16:30-18:00 Uhr
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bis spätestens 4 Stunden vor Beginn der Besichtigung an, indem Sie das Kontaktformular der jeweiligen Raumanzeige ausfüllen. Sämtliche Raumanzeigen finden Sie unter:
Seien Sie bitte pünktlich, damit wir einen reibungslosen Ablauf garantieren können.
Bewerbungen von bis zu drei Nutzer*innen/Gruppen auf einen Raum sind möglich. In diesem Fall muss jede*r Nutzer*in/Gruppe die Namen der anderen Personen oder Gruppen entsprechend in der Selbstauskunft angeben. Gruppen, Ensembles oder Bands, die gemeinsam seit mindestens über einem Jahr existieren, reichen eine gemeinsame Bewerbung ein.
In beiden Fällen kann jedoch nur ein gemeinsamer Mietvertrag ausgestellt werden, d. h. mehrere Mietverträge pro Raum sind nicht möglich. Falls Sie sich gemeinsam mit anderen auf einen Raum bewerben, müssen Sie eine Person als Ansprechpartner*in angeben.
Mietbeginn ist voraussichtlich der 01. Februar 2022. Nach Ablauf von zwei Jahren kann auf Antrag eine einmalige Verlängerung um zwei weitere Jahre erfolgen. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich. Falls Sie weiterhin Interesse an dem Raum haben, müssen Sie sich im Rahmen einer neuen Ausschreibung erneut um den Raum bewerben.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung – sowie alle erforderlichen Anlagen – über unser Online-Portal elektronisch ein. Unterlagen in Papierform werden nicht entgegengenommen.
Das Online-Bewerbungsformular (Selbstauskunft) wird nach der Teilnahme an einer Besichtigung freigeschaltet. Sollten Sie an der Besichtigung nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit dieses auch per Nachfrage zu erhalten, allerdings erst nachdem Sie sich registriert haben.
Bitte benennen Sie Ihre Anlagen nach dem vorgegebenen Muster:
- Vollständig ausgefülltes Online-Bewerbungsformular (Selbstauskunft)
- Scan Personalausweis oder Meldebescheinigung des*der Antragssteller*in, bzw. aller Gruppenmitglieder (Benennung: Name Antragsteller*in/Gruppe_WOHNSITZ_2021)
- CV inkl. des künstlerischen Werdegangs (gemeinsamer CV auch bei Gruppen)
PDF-Datei, max. 3 MB (Benennung: Name Antragsteller*in/Gruppe_CV_2021) - Künstlerische Originalität (Repertoire) als PDF-Datei mit Links bis zu 3 Hörproben.
Bitte nur frei zugängliche Links ohne notwendige Registrierung, ggf. mit Passwort, kein Spotify etc. (Benennung: Name Antragsteller*in/Gruppe_LINK_2021) - Dokumentation (zusätzliche Informationen, Zusammenarbeit mit international bedeutenden Musiker*innen, ausgewählte Presseartikel, Kritiken etc.)
PDF-Datei, max. 5 MB (Benennung: Name Antragsteller*in/Gruppe_Dokumentation_2021) - De-minimis-Erklärung (PDF-Formular im Exposé der Anzeige zum Download. Bitte unterschrieben wieder hochladen.)
Wichtige Hinweise zur De-minimis-Erklärung:
Da das Arbeitsraumprogramm ein staatlich gefördertes Programm ist, müssen Sie mit der Bewerbung eine De-minimis-Erklärung abgeben. Das Formular können Sie sich hier herunterladen und müssen es ausgefüllt und unterschrieben mit der Bewerbung hochladen. Sollten Sie im laufenden Kalenderjahr bzw. in den letzten zwei Kalenderjahren eine Förderung erhalten oder beantragt haben, die als Beihilfe bescheinigt wurde, legen Sie diese bitte dar. Andernfalls können Sie „keine“ ankreuzen.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag mit vollständigen Anlagen bis Freitag, 26.11.2021 um 23:59 Uhr eingereicht werden muss. Eingänge nach 23:59 Uhr werden nicht mehr berücksichtigt.
Wir empfehlen, die Antragstellung unbedingt rechtzeitig zu beginnen und alle erforderlichen Unterlagen vorher vorzubereiten.
Die Auswahl erfolgt durch einen spartenspezifischen, unabhängigen Fachbeirat, der für die Sparte Musik berufen wurde.
Dabei stehen folgende Vergabekriterien im Fokus:
- künstlerische Professionalität
- künstlerische Originalität (Repertoire; gilt nicht für die Alte Musik)
- Wohnsitz in Berlin (bei Gruppen muss die Mehrzahl ihren Wohnsitz in Berlin haben)
- Dringlichkeit eines eigenen Proberaumes aufgrund von Arbeitserfahrung und -perspektive
- Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden.
- Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- bzw. Förderungszwecken.
- Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten alle Bewerber*innen eine Mitteilung per E-Mail über das Ergebnis Ihrer Bewerbung.
- Doppelförderungen (Förderung desselben Zwecks hier: Raumförderung im Rahmen einer Basis- oder Konzeptförderung) sind auszuschließen.
- Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Mitglieder des Vergabebeirats Musik, Mitarbeiter*innen des Bündnisses Kultur Räume Berlin – Bündnis Raum für künstlerische Arbeit der Freien Szene, sowie deren Angehörige sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
Sofern es sich bei der Zuwendung um eine Beihilfe handelt, wird die Förderung auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO), ABl. L Nr. 187/1 vom 26.06.2014 vergeben.
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, werden keine Einzelbeihilfen gewährt.