Kultur Räume Berlin, vertreten durch die Kulturraum Berlin GmbH, vergibt im Rahmen des Arbeitsraumprogramms (ARP) einen geförderten Arbeitsraum für die Sparte Projekträume und Initiativen der Freien Szene Berlins. Das Arbeitsraumprogramm ist ein Förderinstrument zur Bereitstellung und Sicherung von Räumen für Kunst- und Kulturschaffende des Landes Berlin.
Ausschreibung:
Projektraum in der Brüsseler Straße 36a, Berlin-Wedding zu vergeben
Die Bewerbungsfrist ist bereits abgelaufen!
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© Silke Heimberg
Das Raumangebot richtet sich sowohl an Projekträume als freie, selbstinitiierte Orte der Präsentation und Produktion, als auch an Initiativen ohne räumliche Verortung aus dem Bereich Bildende Kunst. Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen (Einzelpersonen, Vereine, Kollektive etc.). Es können sich bis zu drei Nutzer*innen/Gruppen gemeinsam auf einen Raum bewerben.
Bewerben können sich Projekträume und Initiativen, die über ein eigenes, öffentlich zugängliches Programm verfügen und deren Produktion, Präsentation und Recherche sich aus der Bildenden Kunst heraus definieren.
Voraussetzungen
- professionelles Arbeiten im Kunstkontext
- künstlerisch-kuratorische Arbeitsweise (Konzept) und Auseinandersetzung mit einem inhalt-lichen Raumkonzept
- Eröffnung eines Kunstkontextes, der Raum für Projekte, Diskurse und Aktivitäten Dritter (Künstler*innen, Kurator*innen, Theoretiker*innen, Vermittler*innen) bietet
- Arbeitsschwerpunkt und erster Wohnsitz in Berlin (Bei Gruppen muss die Mehrheit der Mitglieder ihren ersten Wohnsitz in Berlin gemeldet haben. Bei Vereinen muss der Vereinssitz in Berlin sein.)
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- gewinnorientierte, kommerziell arbeitende Projekträume und Initiativen
- Durchführung von fortlaufenden Workshops, Castings, Beratungsangebote, Unterricht und sonstige kommerziellen Veranstaltungen oder Angebote
- Projekträume und Initiativen, die bereits eine institutionelle Förderung (Basisförderung o.ä.) oder andere strukturelle Förderungen aus Landes- oder Bundesmitteln (inkl. DKLB) erhalten
- Student*innen bzw. noch in Ausbildung befindliche Akteure werden nicht berücksichtigt.
Der Projektraum Brüsseler Str. 36a befindet sich im Erdgeschoss des Vorderhauses eines klassischen 4-geschossigen Berliner Altbaus (Baujahr 1908). Er umfasst drei Räume (zwei davon zur Straße), eine Küche und ein WC. Die vom Eigentümer komplett sanierte Fläche verfügt über eine große Schaufensterfront mit elektrischen Außenjalousien und direktem Zugang zur Brüsseler Straße. Angrenzend an den Projektraum befinden sich die Räumlichkeiten des NARUD e.V.
Raumdetails:
Folgende Räumlichkeiten werden für max. fünf Jahre (3+2) für einen monatlichen Mietanteil von 4,09 €/m² brutto warm angeboten. Die/der Mieter*in trägt zusätzlich die Kosten für Strom und Internet.
- Adresse: Brüsseler Str. 36a, 13353 Berlin, im Bezirk Mitte
- Gesamtfläche: 94,24 m² (inkl. Nebenflächen), aufgeteilt auf drei Räume, Flur, Küche und Bad. Raum 1 mit ca. 33 m² und Raum 2 mit ca. 21 m² sind straßenseitig gelegen, Raum 3 mit ca. 18 m² liegt zur Hofseite.
- Gesamtmiete: 385,44 € (der Mietpreis versteht sich exkl. Strom- und Internetkosten)
Ausstattung:
- Höhe und Decke: Lichte Raumhöhen: ca. 3,60 – 3,65 m, teilweise mit Stuckelementen; lichte Türbreite des Zugangs von der Brüsseler Str.: ca. 1,36 m
- Fenster: Raum 1 verfügt über eine große Schaufensterfront mit Isolierglas und Tür, jeweils mit elektrischen Jalousien ausgestattet, zusätzlich ist ein Oberlicht zur Belüftung des Raumes vorhanden. Raum 2 verfügt über zwei Doppelglasfenster mit Rollläden. Raum 3 verfügt über ein Doppelglasfenster mit einbruchhemmenden Streben zum Hof.
- Bodenbelag: Steinfliesen in Holzoptik
- Steckdosen: Wandsteckdosen (ca. 5 Stück pro Raum)
- WLAN: Netzwerkdose für Router vorhanden. Nutzer*innen müssen für die WLAN-Nutzung selbst einen Vertrag mit einem Internetanbieter abschließen.
- Heizung: Die Fläche wird über eine neu installierte Gastherme beheizt, die Bedienung obliegt den Nutzer*innen nach vorheriger Einweisung.
- Bad: mit Waschbecken und WC
- Küche: mit Pantryküche (Spüle, Kühlschrank, Geschirrspüler, Oberschrank und Herd ohne Backofen)
Sonstiges:
Die Räumlichkeiten sind nicht barrierearm. Ggf. kann der Eingang durch eine bewegliche Rampe für Besucher*innen temporär barrierearm zugänglich gemacht werden. Das WC ist nicht barrierefrei.
Die Räume sind 24/7 zugänglich. Sie verfügen über keine Gegensprechanlage.
Achtung: Der Vermieter plant 2022 die Fassade energetisch zu modernisieren, dazu wird die Fassade voraussichtlich ab Februar bis November 2022 straßenseitig eingerüstet. Außerdem ist der Bau einer Aufzugsanlage im Hof Gebäudes geplant. Die Arbeiten sollen in 2023 fertiggestellt werden.
Die Miete wird im Rahmen des Arbeitsraumprogramms subventioniert, d. h. die tatsächliche Mietkondition wird durch Zuschüsse des Landes Berlin ausgeglichen, sodass der zu zahlende monatliche Mietanteil 4,09 €/m² brutto warm beträgt. Die Kosten für den Strom und Internet sind von den Nutzer*innen selbst in Gänze zu tragen und die benötigten Verträge mit den Versorgern sind von den Nutzer*innen selbst abzuschließen.
Sie als Mieter*in schließen einen Untermietvertrag mit der Kulturraum Berlin GmbH, vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH wird im Auftrag der Kulturraum Berlin GmbH Ihren Vertrag verwalten und Ihre Ansprechpartnerin für alle Angelegenheiten rund um Ihren Vertrag sein.
Wichtige Hinweise:
- Personen, die nicht am Bewerbungsverfahren teilgenommen haben, können im Nachhinein nicht in den Mietvertrag mit aufgenommen werden.
- Die Untervermietung des Arbeitsraums oder Teilen davon ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Kulturraum Berlin GmbH bzw. vertreten durch die BIM zulässig.
- Der Arbeitsraum darf nur für professionelle künstlerische Arbeit genutzt werden.
Die Räumlichkeit darf nicht genutzt werden für die Durchführung von Workshops, Castings, Beratungsangebote und sonstige kommerzielle und gewinnorientierte Veranstaltungen oder/und Aktivitäten. - Gutes nachbarschaftliches Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme wird vorausgesetzt. Rücksichtsloses Verhalten und die Nichteinhaltung der Hausordnung können zur fristlosen Kündigung führen.
Bewerbungen von bis zu drei Nutzer*innen/Gruppen auf einen Raum sind möglich. In diesem Fall muss jede*r Nutzer*in/Gruppe die Namen der anderen Personen oder Gruppen in der Selbstauskunft angeben. Gruppen, die gemeinsam seit mind. über einem Jahr existieren, reichen eine gemeinsame Bewerbung ein.
In jedem Fall kann jedoch nur ein gemeinsamer Mietvertrag ausgestellt werden, d. h. mehrere Mietverträge pro Raum sind nicht möglich. Falls Sie sich gemeinsam mit anderen auf einen Raum bewerben, müssen Sie eine Person als Ansprechpartner*in angeben.
Mietbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2022 (Hinweis: Der Übergabetermin wird voraussichtlich in der KW 1-2 2022 erfolgen. Der Vermieter wird den Übergabetermin rechtzeitig bekannt geben. Voraussetzung für die Übergabe ist ein unterzeichneter Mietvertrag.
Nach Ablauf von drei Jahren kann auf Antrag eine einmalige Verlängerung um zwei weitere Jahre erfolgen. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich. Falls Sie weiterhin Interesse an dem Raum haben, müssen Sie sich im Rahmen einer neuen Ausschreibung erneut um den Raum bewerben.
Die Auswahl erfolgt durch einen spartenspezifischen, unabhängigen Fachbeirat, der für die Sparte Projekträume und Initiativen im Rahmen des Arbeitsraumprogramms (ARP) berufen wurde.
Dabei stehen folgende Vergabekriterien im Fokus:
- die Qualität der bisherigen kuratorischen/künstlerischen Arbeit
- ein überzeugendes kuratorisches Konzept
- die Eröffnung eines Kunstkontextes, welcher Raum für Projekte, Diskurse und Aktivitäten für Dritte (Künstler*innen, Kurator*innen, Theoretiker*innen, Vermittler*innen) bietet
- ein in Berlin liegender Arbeitsschwerpunkt
Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen bieten wir einen digitalen Besichtigungstermin an, in dem wir Foto- und/ oder Videoaufnahmen zeigen und für Fragen rund um die Brüsseler Str. 36a und das Bewerbungsverfahren zur Verfügung stehen.
Besichtigung per Zoom-Meeting am Mittwoch, 17.11.2021 von 16:00 bis 17:30 Uhr
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bis spätestens 4 Stunden vor Beginn der Besichtigung an, indem Sie das Kontaktformular der Raumanzeige ausfüllen. Sämtliche Raumanzeigen finden Sie unter:
https://kulturraeume.berlin/en/raeume-finden/raumangebote/
Seien Sie bitte pünktlich, damit wir einen reibungslosen Ablauf garantieren können.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung – inklusive alle erforderlichen Anlagen – über unser Online-Portal elektronisch ein. Unterlagen in Papierform werden nicht entgegengenommen.
Das Online-Bewerbungsformular (Selbstauskunft) wird nach der Teilnahme an einer Besichtigung freigeschaltet. Sollten Sie an der Besichtigung nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit dieses auch per Nachfrage zu erhalten, allerdings erst nachdem Sie sich registriert haben.
Zusätzlich zum Bewerbungsformular (Selbstauskunft) muss Ihr Antrag folgende Anlagen enthalten. Bitte benennen Sie Ihre Anlagen nach dem vorgegebenen Muster.
- Scan Personalausweis oder Meldebescheinigung des*der Antragssteller*in, bzw. aller Gruppenmitglieder (Benennung: Name Antragsteller*in/Gruppe_WOHNSITZ_2021)
- CV inkl. des künstlerischen Werdegangs (gemeinsamer CV auch bei Gruppen) PDF-Datei, max. 3 MB (Benennung: Name Antragsteller*in/Gruppe_CV_2021)
- Vorstellung des inhaltlichen Raumkonzepts PDF-Datei, max. 3 MB, bis 3 DIN A4 Seiten (Benennung: Name Antragsteller*in_KON_2021)
- Dokumentation/Portfolio realisierter Projekte mit Text und Bildmaterial 5 MB, PDF-Datei, max. 5 DIN A4 Seiten (Benennung: Name Antragsteller*in_DOK_2021)
- Vereinssatzung/Selbstverständnis PDF-Datei (Benennung: Name Antragsteller*in_SATZ_2021)
- De-minimis-Erklärung PDF-Formular im Exposé der Anzeige zum Download. Bitte unterschrieben wieder hochladen.
Bitte beachten: Wenn Nutzer*innen/Gruppen sich gemeinsam bewerben muss jede Nutzer*innengruppe einen gesonderten Antrag stellen.
Wichtiger Hinweis zur De-minimis-Erklärung:
Da das Arbeitsraumprogramm ein staatlich gefördertes Programm ist, müssen Sie mit der Bewerbung eine De-minimis-Erklärung abgeben. Das Formular können Sie sich hier herunterladen. Bitte füllen Sie das Formular aus und laden Sie es unterschrieben mit der Bewerbung hoch. Hinweis: Sollten Sie im laufenden und/oder in den letzten zwei Kalenderjahren eine Förderung erhalten oder beantragt haben, die als Beihilfe bescheinigt wurde, legen Sie diese bitte dar. Andernfalls können Sie „keine“ ankreuzen.
Die Abgabefrist für die Bewerbung für den Projektraum endet am Mittwoch, 24.11.2021 um 23:59 Uhr.
Wir berücksichtigen ausschließlich Bewerbungen, die über das Online-Portal eingereicht werden. Wir empfehlen, die Antragstellung unbedingt rechtzeitig zu beginnen und alle erforderlichen Unterlagen vorher vorzubereiten.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag mit vollständigen Anlagen bis Mittwoch, 24.11.2021 23:59 Uhr eingereicht werden muss. Eingänge nach 23:59 Uhr werden nicht mehr berücksichtigt.
Mitglieder des Vergabebeirats Projekträume und Initiativen, Mitarbeiter*innen des Bündnisses Kultur Räume Berlin – Bündnis Raum für künstlerische Arbeit der Freien Szene, sowie deren Angehörige sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
- Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden.
- Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- bzw. Förderungszwecken.
- Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten alle Bewerber*innen eine Mitteilung per E-Mail über das Ergebnis Ihrer Bewerbung.
- Doppelförderungen (Förderung desselben Zwecks, hier: Raumförderung im Rahmen einer Basis- oder Konzeptförderung) sind auszuschließen.
- Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Sofern es sich bei der Zuwendung um eine Beihilfe handelt, wird die Förderung auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO), ABl. L Nr. 187/1 vom 26.06.2014 vergeben.
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, werden keine Einzelbeihilfen gewährt.