Durch das Arbeitsraumprogramm der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt werden Arbeitsräume für künstlerische Arbeit gefördert (d.h. Tanzräume, Projekträume, Ateliers, Musikproberäume, Schreibbüros und so weiter). Durch die Förderung können Künstler*innen subventionierte Mietpreise angeboten werden, die unter den marktüblichen Preisen liegen.
Die Räumlichkeiten dürfen nur als Probe- und Produktionsraum genutzt werden und nicht für die Durchführung von Workshops, Castings, Unterricht, Beratungsangeboten und sonstige kommerziellen oder gewinnorientierte Veranstaltungen oder Aktivitäten verwendet werden.
Hinweis: Im Rahmen des Arbeitsraumprogramms werden nur Räume zur Probe- und Produktion gefördert, keine Kunst– und Kulturprojekte. Informationen zur Förderung von Kunst- und Kulturprojekten finden Sie unter: